Pflegestärkungsgesetz
In den Koalitionsvereinbarungen von CDU + SPD wurde unter anderem auch das Thema „ungleiche Verteilung der Pflegeleistungen für körperlich Kranke und Menschen mit Demenz“ angesprochen. Im Jahr 2014 und 2015 hat dann die CDU-SPD-Bundesregierung die Pflegestärkungsgesetze verabschiedet.
Seit 1. Januar 2017 erhalten gemäß dem I. und II. Pflegestärkungsgesetz (PSG I + II) auch an Demenz erkrankte Menschen auf Antrag und nach Einstufung in einen entsprechenden Pflegegrad die gleichen Leistungen der sozialen Pflegeversicherung wie die dauerhaft körperlich erkrankten Menschen.
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